Im Jahr 2025 tritt die NIS2-Richtlinie in Kraft und betrifft zahlreiche Unternehmen der kritischen Infrastruktur. Dabei gelten bestimmte Schwellenwerte, die festlegen, welche Firmen meldepflichtig sind. Diese Schwellenwerte basieren auf Mitarbeiterzahl oder Jahresumsatz und variieren je nach Branche. Für Cybersecurity Weiterbildung ist es essenziell, diese Grenzen zu kennen, um gesetzeskonform zu handeln. Fachwissen über die neuen Vorgaben hilft dabei, Sicherheitsmaßnahmen gezielt anzupassen. Weitere Informationen finden sich unter https://csvisor.de.
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